Aufgaben des Sächsischen Landkreistages

Die zentrale Aufgabe des Sächsischen Landkreistages besteht darin, den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen und sich gegenüber der Staatsregierung, dem Landtag, Institutionen und Verbänden für die gemeinsamen Belange der Landkreise einzusetzen und sie damit in ihrem verfassungsrechtlich eingeräumten Recht auf kommunale Selbstverwaltung zu unterstützen.

Im Einzelnen werden folgende Aufgaben vom Sächsischen Landkreistag wahrgenommen:

  • Er wahrt die gemeinsamen Interessen der sächsischen Landkreise und vertritt sie gegenüber der Sächsischen Staatsregierung, dem Landtag und anderen Institutionen.
  • Er wirkt beim Zustandekommen und Vollzug von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften mit, insbesondere durch Abgabe von Stellungnahmen und Vorschlägen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen im Rahmen des landesverfassungsrechtlich garantierten Anhörungsrechtes.
  • Er informiert seine Mitglieder über aktuelle Rechtsentwicklungen, berät sie in Einzelfragen, erarbeitet Rahmenverträge, Richtlinien und Empfehlungen.
  • Er vermittelt den Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Landkreisen.
  • Er erarbeitet gemeinsame Positionen der Landkreise in Präsidiumssitzungen und Landrätekonferenzen und vertritt diese nach außen.
  • Er vertritt die sächsischen Landkreise in den Gremien des Deutschen Landkreistages und pflegt Kontakte zahlreichen Institutionen.
  • Er pflegt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag.
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