Der Sächsische Landkreistag hat die Aufgabe, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, Angriffe auf sie abzuwehren und für die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Kommunen (Kreisfreie Städte, Landkreise, Gemeinden) einzutreten. Im Einzelnen erfüllt er insbesondere folgende Aufgaben: - Wahrung der gemeinsamen Interessen der sächsischen Landkreise und ihre Vertretung gegenüber der Sächsischen Staatsregierung und anderen Institutionen - Mitwirkung beim Zustandekommen und Vollzug von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften, insbesondere durch Abgabe von Stellungnahmen und Vorschlägen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Anhörungen - Information der Mitglieder über aktuelle Rechtsprobleme und Rechtsentwicklungen, Beratung in Einzelfragen, Erarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen sowie Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen - Vermittlung des Erfahrungsaustausches zwischen den einzelnen Landkreisen - Mitwirkung bei der Erarbeitung gemeinsamer Positionen der Landkreise in Präsidiums- und Landräteversammlungen und in den Verbandsausschüssen sowie die Darstellung dieser Positionen nach außen. - Vertretung der sächsischen Landkreise in den Gremien des Deutschen Landkreistages sowie die Kontaktpflege mit den Landkreistagen der anderen Bundesländer - Kontaktpflege, Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dem für die sächsischen Städte und Gemeinden zuständigen Kommunalen Spitzenverband.