Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Im Freistaat Sachsen sind die Landkreise und Kreisfreien Städte untere Brandschutz-, Rettungsdienst und Katastrophenschutzbehörden nach dem SächsBRKG.
Die Landkreise beraten und unterstützen die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im örtlichen Brandschutz. Neben der Einrichtung und dem Betrieb eines Feuerwehrtechnischen Zentrums werden die Durchführung von Brandverhütungsschauen und die Organisation der Kreisausbildung unterstützt. Weiterhin vergeben die Unteren BRK-Behörden Fördermittel auf der Grundlage der Förderrichtlinie Feuerwehrwesen des Freistaates Sachsen.
Darüber hinaus sichern die Landkreise die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes.
Zudem übernehmen die Landkreise wichtige Aufgaben bei der Bekämpfung von Katastrophen. Unter anderem bilden sie Führungseinrichtungen für den Katastrophenschutz in der Behörde und für den Einsatz vor Ort
Nach § 24 SächsBRKG überprüft der Kreisbrandmeister die Aufstellung und Ausrüstung, den Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Er unterstützt die überörtliche Zusammenarbeit und ihm können Aufgaben des Katastrophenschutzes übertragen werden.