Polizei- und Ordnungsrecht
Die Landkreise setzen in diesem Bereich eine Vielzahl von Pflichtaufgaben um. Sie sind als Kreispolizeibehörde tätig. Zudem führen sie Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch. Für die Bußgeldbehörden wird zudem der digitale Austausch mit der Justiz immer wichtiger. Hierzu sind der Sächsische Landkreistag sowie einige Praktiker in dem Austauschgremium zur Förderung der E-Akte vertreten.
In den Bereich der Ordnungsämter gehört auch das Melderecht sowie das Personenstandsrecht als besonderes Polizeirecht. Auch die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen, die Kontrolle des Schornsteinfegerwesens oder die Einstufung gefährlicher Hunde gehört in dieses Metier.
Zudem sind die Ordnungsämter als untere Versammlungsbehörden für die Genehmigung von Versammlungen und damit für die Umsetzung des sächsischen Versammlungsgesetzes zuständig. Wer eine Demonstration unter freiem Himmel beabsichtigt, muss dies bei den Ordnungsämtern anmelden.
Als untere Gewerbebehörde sind die Landkreise weiterhin für die Ausführung der Gewerbeordnung und aufgrund der Gewerbeordnung erlassener Rechtsvorschriften zuständig. Dazu werden die in den Landkreisen tätigen Gewerbetreibenden registriert. Für bestimmte Tätigkeiten schreibt die Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht vor. Dies betrifft u.a. Makler, Finanzanlagevermittler, Spielhallenbetreiber und Bewachungsunternehmer.
Die Extremismuskoordinatoren der Landkreise und der Sächsische Landkreistag arbeiten zudem im Expertennetzwerk Rechtsextremismus mit (siehe auch: Expertennetzwerk gegen Rechtsextremismus in Sachsen). Das Expertennetzwerk Rechtsextremismus ist ein behördliches Kooperations-Netzwerk, das Kommunen beim Umgang mit Rechtsextremismus – vor allem rechtsextremistische Immobiliennutzungen und besondere rechtsextremistische Veranstaltungslagen – berät und unterstützt. Die Geschäftsstelle des Netzwerks ist bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.