Organisationsstruktur des Sächsischen Landkreistages

Die Verbandssatzung des Sächsischen Landkreistages sieht als Organe die Landkreisversammlung, die Landrätekonferenz, das Präsidium sowie den Vorstand vor.

Die Landkreisversammlung als Hauptorgan hat die Aufgabe, die Grundsätze der Verbandsarbeit festzulegen, die Haushaltssatzung und die Jahresrechnung zu beschließen bzw. festzustellen, die Wahl des Präsidenten, seiner Stellvertreter und des Geschäftsführenden Präsidialmitgliedes durchzuführen sowie das Satzungsrecht. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Die Landrätekonferenz besteht aus den Landräten und dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied. Die Landrätekonferenz beschließt die Verbandspositionen des Sächsischen Landkreistages in wesentlichen politischen Angelegenheiten. Ferner ist die Landrätekonferenz für eine Vielzahl weiterer Aufgaben zuständig, wie beispielsweise die Wahl der Fachausschussvorsitzenden und des Schatzmeisters.

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten und dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied. Das Präsidium führt das operative politische Geschäft zwischen den Landrätekonferenzen.

Der Vorstand vertritt den Sächsischen Landkreistag nach innen und außen. Er erledigt die laufenden Angelegenheiten, die für den Sächsischen Landkreistag keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten.

Zur Unterstützung der Arbeit der Verbandsorgane dienen drei Fachausschüsse. Im Finanz- und Verwaltungsausschuss, Sozial- und Bildungsausschuss sowie Technischem Ausschuss werden fachspezifische Themenstellungen bearbeitet und erörtert sowie Stellungnahmen und Beschlussfassungen des Sächsischen Landkreistages vorbereitet.

Daneben wurde zur Unterstützung der Verwaltungsarbeit in den Landratsämtern eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften eingerichtet.

Die Geschäftsstelle des Sächsischen Landkreistages wird vom Geschäftsführenden Präsidialmitglied geleitet. Ihm obliegen neben der Leitung der Geschäftsstelle, die Vorbereitung von Sitzungen der Gremien, die verantwortliche Begleitung der Beschlussumsetzung sowie die Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit.