Kommunalfinanzen

Die Geschäftsstelle beobachtet und begleitet gemeinsam mit den Gremien des Sächsischen Landkreistages die Entwicklung der Kreisfinanzen in Sachsen. Wichtigster Baustein ist dabei der Kommunale Finanzausgleich. Durch ihn werden die Gemeinden und Landkreise auf der Grundlage von Artikel 87 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung an den Steuereinnahmen des Freistaates beteiligt. 

Kommunaler Finanzausgleich

Der Kommunale Finanzausgleich wird zusammen mit dem Staatshaushalt alle zwei Jahre verhandelt. Die Geschäftsstelle bereitet die Verhandlungen dabei fachlich vor und arbeitet an der Strategieentwicklung, die vor allem über den FAG-Beirat erfolgt, aktiv mit. Gleichzeitig bereitet sie in enger Abstimmung mit den Gremien des Sächsischen Landkreistages eigene Vorschläge vor und bringt diese in die Diskussion im FAG-Beirat ein.

Neben dem sogenannten Gleichmäßigkeitsgrundsatz I, der dafür sorgt, dass die Kommunen automatisch an einer positiven wie negativen Einnahmeentwicklung des Freistaates partizipieren, zeichnet sich der sächsische Finanzausgleich auch durch hohe Schlüsselzuweisungen, wenige Nebenansätze und sachgerechte horizontale Verteilungsgrundsätze aus. Gerade die hohen ungebundenen Mittel, die den Kommunen zur freien Verfügung stehen, sichern ihnen den erforderlichen Spielraum zur Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben.

Des Weiteren erhalten die Kommunen zweckgebunden für Investitionen so genannte investive Schlüsselzuweisungen sowie Zuweisungen im Rahmen von Sonderlastenausgleichen für Straßen, Gewässer und Kultur. Außerdem sieht das FAG einen Mehrbelastungsausgleich zur Finanzierung vom Freistaat übertragener Aufgaben vor.

Rechnungsprüfung

Die Geschäftsstelle hat die Möglichkeit zum Austausch der Rechnungsprüfungsämter der Landkreise untereinander sowie mit dem Sächsischen Rechnungshof geschaffen. Außerdem vertritt die Geschäftsstelle die Interessen der Rechnungsprüfungsämter gegenüber der Staatsregierung und dem Sächsischen Landtag.

 

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